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Nicht durchsetzen konnte sich die Opposition mit ihren Änderungswünschen hinsichtlich der digitalen Kopien für den privaten Gebrauch. Sie wollte durch einen Zusatz erreichen, dass die Vorlagen für das Anfertigen von Privatkopien nur „aus legalen Quellen stammen“ dürfen. Das liefe auf eine verschuldensunabhängige Haftung jedes privaten Endnutzers hinaus, der sich in gutem Glauben eine Datei aus dem Internet herunterlädt und die Rechtslage nicht selbst an der Quelle überprüfen kann.

„Der Begriff „legale Quelle“ ist hochbrisant“, meinte Dirk Manzewski, Bundestagsabgeordneter und Vertreter der SPD-Fraktion im Rechtsausschuss, gegenüber c't. Manzewski, von Haus aus Jurist, betonte, „schon der Nachweis, ob beispielsweise die Kopie von einer Kopie aus einer ‚legalen Quelle‘ stammt, ist ein riesiges Problem“. Ohne die Möglichkeit zum Haftungsdurchgriff auf beliebige Enduser sei jedoch der Anreiz für die Medienunternehmen sehr viel größer, mit der Entwicklung geeigneter DRM-Systeme die Zahl der zulässigen Privatkopien auf technischem Wege zu begrenzen.

Immerhin, zu einem gänzlichen Verbot privater, nichtkommerzieller Kopien digitaler Produkte hat sich die Bundesregierung nicht durchringen können. Der neu gestalte § 53 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sieht nach der Umgestaltung vor, dass „einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen“, weiter zulässig sind.

Wer also etwa mit einem Brenner- oder Wandlerprogramm eine kopiergeschützte Audio-CD oder Software für den eigenen Laptop, das Auto oder für einen Freund brennen will, handelt künftig rechtswidrig. Er kann sich daher mit zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen der Industrie konfrontiert sehen. Die Herstellung, Verbreitung und der Verkauf derartiger Programme ist zukünftig sogar gänzlich verboten. Auf Grund dieser neuen Gesetzeslage ist damit zu rechnen, dass die Industrie zukünftig vor allem im Musik- und Software-Bereich noch stärker als bisher sämtliche Angebote flächendeckend mit Kopierschutzmaßnahmen versehen wird, die eine Privatkopie damit juristisch unzulässig macht.



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