![]() |
9000e.com - Agentur für Neue Medien - Webdesign aus Berlin, Webdesign-Agentur, e-Business und e-Commerce, Content Management Systeme Web-Design Web-Hosting. Internetauftritt Online-Shop Online-Marketing CMS, Webdesign Agentur.Webdesign Berlin 9000e.com aus Berlin Friedrichshain web design Berlin AgenturWebdesign Berlin - 9000e.com - Agentur für Neue MedienBackbone (engl.: Rückgrat) Back-End Backup Bandbreite Banner/Bannerwerbung Banning BASE64 Basisanschluß Batch-File (engl.: Stapeldatei) Baud BBS (Bulletin Board System) BCC (Blind Carbon Copy) BDC (Backup Domain Controller) Beatnik Bedienerruf Benutzerkennung Benutzerkonten Benutzermanager unter WinNT Benutzerprofile Berechtigungen Beta-Version Betriebssystem Bildwiederholfrequenz Bimodem Binär Binärtransfer Binaries BIND (Berkeley Internet Name Domain-Daemon) Bindung BINHEX (BINary HEXadecimal) BIOS (Basic Input Output System) BIT (Binary digIT) Bitmap (BMP) BLOB (Binary Large Object) Blue Ribbon Blue Screen BNC-Kabel (RG58-Kabel) Boolscher Operator Bootsektor BOOTP (Bootstrap Protocol) Browser (engl.: Herumstöberer) Buddy-Liste Bug (engl.: Wanze) Bulk-Mail Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Bus Bus-Topologie Byte BZT-Zulassung Nicht durchsetzen konnte sich die Opposition mit ihren Änderungswünschen hinsichtlich der digitalen Kopien für den privaten Gebrauch. Sie wollte durch einen Zusatz erreichen, dass die Vorlagen für das Anfertigen von Privatkopien nur „aus legalen Quellen stammen“ dürfen. Das liefe auf eine verschuldensunabhängige Haftung jedes privaten Endnutzers hinaus, der sich in gutem Glauben eine Datei aus dem Internet herunterlädt und die Rechtslage nicht selbst an der Quelle überprüfen kann. „Der Begriff „legale Quelle“ ist hochbrisant“, meinte Dirk Manzewski, Bundestagsabgeordneter und Vertreter der SPD-Fraktion im Rechtsausschuss, gegenüber c't. Manzewski, von Haus aus Jurist, betonte, „schon der Nachweis, ob beispielsweise die Kopie von einer Kopie aus einer ‚legalen Quelle‘ stammt, ist ein riesiges Problem“. Ohne die Möglichkeit zum Haftungsdurchgriff auf beliebige Enduser sei jedoch der Anreiz für die Medienunternehmen sehr viel größer, mit der Entwicklung geeigneter DRM-Systeme die Zahl der zulässigen Privatkopien auf technischem Wege zu begrenzen. Immerhin, zu einem gänzlichen Verbot privater, nichtkommerzieller Kopien digitaler Produkte hat sich die Bundesregierung nicht durchringen können. Der neu gestalte § 53 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sieht nach der Umgestaltung vor, dass „einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen“, weiter zulässig sind. Wer also etwa mit einem Brenner- oder Wandlerprogramm eine kopiergeschützte Audio-CD oder Software für den eigenen Laptop, das Auto oder für einen Freund brennen will, handelt künftig rechtswidrig. Er kann sich daher mit zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen der Industrie konfrontiert sehen. Die Herstellung, Verbreitung und der Verkauf derartiger Programme ist zukünftig sogar gänzlich verboten. Auf Grund dieser neuen Gesetzeslage ist damit zu rechnen, dass die Industrie zukünftig vor allem im Musik- und Software-Bereich noch stärker als bisher sämtliche Angebote flächendeckend mit Kopierschutzmaßnahmen versehen wird, die eine Privatkopie damit juristisch unzulässig macht. 9000e.com - Webdesign Agentur für Neue Medien Simon-Dach-Strasse 12 - 10245 Berlin Tel.: +49 [0]30 547 19 231 - Fax: +49 [0]30 547 19 232 E-Mail: info@9000e.com |