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Internet-Service-Provider, Mailboxbetreiber und interne Firmennetze müssen demnächst damit rechnen, auf eigene Kosten Abhörschnittstellen einzurichten. Nach Schätzungen von Klaus-Dieter Scheuerle, Chef der zuständigen Regulierungsbehörde, sind rund 400 000 Diensteanbieter in Deutschland betroffen. Dagegen steht die Forderung des CDU-Wirtschaftsrats 'ausreichende Ausnahmeregelungen' zu schaffen, so daß nur 'einige 1000 bis zu einigen 10 000 Betreiber' in die Pflicht genommen würden.

Jedenfalls verfügen dann die Sicherheitsbehörden über 'quasi unendliche Zugriffsmöglichkeiten auf Kundendateien', die dabei entstehenden Kosten seien in ihrer Höhe für die Betreiber 'kaum kalkulierbar', kritisierte der CDU-Wirtschaftsrat weiter. Marit und Kristian Köhntopp haben es für dennoch versucht (siehe Kasten). Fazit der Kostenerhebung: für kleine Provider könnten die Paragraphen das wirtschaftliche Aus bedeuten. Auch der Vorsitzende der Bundesfachkommission 'Innovation & Information' des CDU-Wirtschaftsrates, Joachim Dreyer, erklärte vor wenigen Wochen, daß vor allem kleinere und mittlere Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten mit 'erheblichen Beeinträchtigungen ihrer Wettbewerbsfähigkeit' rechnen müssen.

Zudem ist die rechtliche Grundlage umstritten. Angesichts der unverhältnismäßigen Kosten sind Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit angebracht. Seit Jahren wird auf politischer Ebene darum gestritten, ob die Wirtschaft auf eigene Kosten für die Interessen der Strafverfolgungsbehörden eingespannt werden darf. Nach Ansicht der Bundesregierung fallen die Überwachungskosten nicht ins Gewicht - ihren 'bisher vorliegenden Erkenntnissen' zufolge 'belaufen sich die Kosten für die Bereitstellung der technischen Einrichtungen ... auf weniger als 1 % der Investitionskosten' (Stand 11/97).

Neu sind solche Überlegungen nicht: Bereits seit 1995 sollten Internet-Provider auf der Grundlage der Fernmeldeverkehrs-Überwachungsverordnung (FÜV) Abhörschnittstellen bereithalten. Das für die Umsetzung verantwortliche Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hatte - vorwiegend aus organisatorischen Gründen - zunächst nur auf die Anbieter von (Sprach-) Telekommunikation geachtet. Bislang kam es tatsächlich nur in Ausnahmefällen zu Anordnungen, auch die EMails eines Verdächtigen zu überwachen.





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