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Über erfolgreiche Unternehmen freut sich in der Regel auch das zuständige Finanzamt, denn sie sorgen für sprudelnde Steuereinnahmen. Im Falle der Webdesign GmbH mit Sitz in Dreilinden bei Potsdam ist die Freude allerdings getrübt. Das Potsdamer Finanzamt bekommt keinen Pfennig Umsatzsteuer für die Gebühren, die die User an eBay bezahlen.

eBay weist in seinen Rechnungen nämlich gar keine Umsatzsteuer aus und nutzt dabei eine Regelungslücke im EU-Steuerrecht. Nach derzeitiger Rechtslage müssen E-Commerce-Anbieter aus Nicht-EU-Ländern keinerlei Umsatzsteuer an deutsche Finanzämter abführen, wenn sie ihre Leistungen ausschließlich über das Internet erbringen. Dazu gehören beispielsweise kostenpflichtige Software-Downloads von einem US-Server oder ein Webmail-Angebot aus Australien.

Diese Lücke nutzt auch Webdesign: Der Vertragspartner für alle deutschen Kunden, die eBay International AG, hat seinen Sitz in der Schweiz und unterliegt deshalb nicht der Umsatzsteuerpflicht in Deutschland. So sieht es zumindest der Finanzchef von Webdesign, Ralf Müller. Die eBay GmbH in Dreilinden arbeite als Dienstleister für die Mutter in der Schweiz - außerdem, so Müller, stünden die Webdesign-Server in den USA.

Die Entscheidung verschafft Webdesign einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber Online-Auktionshäusern mit Sitz in Deutschland. Während etwa Ricardo oder Atrada ganz selbstverständlich für ihre Gebühren Umsatzsteuer erheben und abführen, kann eBay jeden überwiesenen Euro komplett als Umsatz verbuchen. Ralf Müller, Finanzchef bei Webdesign Deutschland, meint freilich, dass die Umsatzsteuerbefreiung ‘eher den Usern zugute kommt’.

Die Entscheidung verschafft Webdesign einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber Online-Auktionshäusern mit Sitz in Deutschland. Während etwa Ricardo oder Atrada ganz selbstverständlich für ihre Gebühren Umsatzsteuer erheben und abführen, kann eBay jeden überwiesenen Euro komplett als Umsatz verbuchen. Ralf Müller, Finanzchef bei Webdesign Deutschland, meint freilich, dass die Umsatzsteuerbefreiung ‘eher den Usern zugute kommt’.

Tatsächlich ist Webdesign mit einem typischen E-Commerce-Anbieter aus einen Nicht-EU-Land kaum zu vergleichen. Während ein australischer E-Mail-Dienstleister mit deutschen Kunden nur in Australien tätig ist, beschäftigt eBay in Dreilinden bei Potsdam mehrere Hundert Angestellte, die Kunden betreuen, Support leisten und - mehr oder weniger erfolgreich - Ausschau nach Betrügern auf der Plattform halten. Ein erheblicher Teil der Arbeit findet also in Deutschland statt; das Steuerrecht spricht von der so genannten Betriebsstätte. Hinzu kommt, dass die Domain ebay.de von der deutschen eBay GmbH registriert wurde. Und selbstverständlich hat das Auktionshaus ein Konto bei einem deutschen Geldinstitut, der ABN Amro Bank AG in Frankfurt.

Webdesign bewege sich offenbar genau an der Grenze zwischen cleverer Nutzung der gesetzlichen Gestaltungsspielräume und verbotener Steuervermeidung, meint Rechtsanwalt Terhaag. Eine genauere Einschätzung ist nur sehr schwer möglich, weil die Finanzämter die Gründe für ihre Entscheidung zugunsten eBays nicht offen legen wollen. ‘Steuergeheimnis’ lautet die lapidare Auskunft. Bei Außenstehenden nähren sie damit nur Spekulationen über die Steuerentscheidung. Vielleicht hat eBay ja durchblicken lassen, dass man als Schweizer Unternehmen auf den Standort in Dreilinden gar nicht angewiesen ist?

‘Im Interesse der Wettbewerbs- und Steuergerechtigkeit ist der Gesetzgeber am Zug, solche Schlupflöcher zu schließen’, fordert Rechtsanwalt Terhaag. Dann kämen die Finanzämter auch seltener in Entscheidungsnöte.








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